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Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Das Hochschulservicezentrum Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende Webseite:

  • Hochschulservicezentrum Baden-Württemberg (https://www.hsz-bw.de)

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nach einer Selbstbewertung aktuell nur teilweise mit der Barriere-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Sie erfüllt die Anforderungen nicht vollständig und ist daher nur teilweise mit dem §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Textgrößen können nicht verändert werden.
  • Nicht alle Linktexte sind einheitlich, so dass das Linkziel nicht immer deutlich wird.
  • Die auf der Website als Download verfügbaren Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
  • Fehlende Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO
  • Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
  • Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.11.2024 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 14.11.2024 überprüft (Erstelldatum siehe oben).

 

4. Rückmeldung und Kontaktangabe

Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Hochschulservicezentrum Baden-Württemberg
Alteburgstr. 150
D-72762 Reutlingen

Tel.: +49 (0) 7121 / 271 – 9201 (Verwaltung)
Fax: +49 (0) 7121 / 271 – 9213

E-Mail: poststelle[at]hsz-bw.de

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Hochschulservicezentrum Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. 
Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Hochschulservicezentrum Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte/den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle[at]bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.